FAQ

Häufige Fragen von Betroffenen

Welche Leistungen kann ich jetzt erhalten?

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 125,00€ monatlich zur Verfügung, der für Betreuungsleistungen oder hauswirtschaftliche Versorgung genutzt werden kann.
Ab Pflegegrad 2 können Sie sämtliche Leistungen der Grundpflege in Anspruch nehmen, die bis zur Höchstgrenze von den Pflegekassen bezahlt werden.
Behandlungspflege ist unabhängig von einem Pflegegrad immer möglich, Voraussetzung ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung.

Was kostet das alles?

Die Gesamtkosten sind abhängig von Ihrer individuellen Situation, dem Umfang, der Häufigkeit und der Art der Leistungen. Hier hilft ein persönliches Gespräch, sich einen Überblick zu verschaffen!
Selbstverständlich erhalten Sie einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Kostenvoranschlag, anhand dessen die zu erwartenden Kosten abzulesen sind.

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 0,00 € 316,00 € 545,00 € 728,00 € 901,00 €
Sachleistung 0,00 € 689,00 € 1298,00 € 1612,00 € 1995,00 €
Entlastungsbetrag 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 €

Wer bezahlt was?

Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernehmen die Pflegekassen die Kosten der Sachleistung bis zur Höchstgrenze. Alle Kosten, die darüber hinausgehen, werden privat bezahlt.
Bei Vorliegen einer Verordnung für Behandlungspflege werden in der Regel die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Auch hier hilft ein persönliches Gespräch, um sich zu informieren und beraten zu lassen!

Kommt denn immer der gleiche Mitarbeiter?

Im Rahmen der Bezugspflege wird in der Regel jeder Kunde einer festen Tour zugeteilt, sodass die Anzahl der Mitarbeiter überschaubar bleibt. In der Phase des „Kennenlernens“ kann es jedoch vorkommen, dass die Zuteilung zu einer Tour noch einmal geändert wird, um verschiedene Bedürfnisse besser bedienen zu können.
Urlaubszeiten stellen eine Ausnahme dar, ebenso Fehlzeiten der Mitarbeiter. Hier hat die Versorgung Vorrang, auch wenn dies durch verschiedene Mitarbeiter sichergestellt werden muss.

Wann kommen die Mitarbeiter vom Pflegedienst?

Im Erstgespräch erfragen wir unter anderem Ihren Tagesrhythmus. Wann dürfen wir frühestens da sein und bis wann möchten Sie spätestens fertig versorgt sein? Anhand dieser Informationen versuchen wir, Ihnen möglichst optimal entgegenzukommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies aus verschiedensten Gründen nicht immer möglich ist.

Kann ich den Pflegedienst immer erreichen?

Für pflegerische Notfälle sind wir unter unserer Festnetznummer 24 Stunden erreichbar.
Für alle anderen Fälle ist unser Büro von 9:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung besetzt.

Was ist, wenn sich mein Bedarf an Leistungen plötzlich ändert?

Es ist jederzeit möglich, ursprünglich vereinbarte Leistungen zu erweitern, zu verändern oder auch zu reduzieren. Dazu führen wir ein Gespräch und passen die Vereinbarung entsprechend an.

Was ist, wenn ich absagen möchte?

Sie können jeden geplanten Einsatz bis 18:00 Uhr des Vortages absagen. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel der Krankenhauseinweisung, sind kurzfristige Absagen selbstverständlich möglich.

Sie haben weitere Fragen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.